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Krippenbeitrag (alle Kinder bis 3 Jahre) Kindergartenbeitrag (alle Kinder ab 3 Jahre)
Für Geschwisterkinder gibt es einen Nachlass.
Krippengeld
Seit 1.1.2020 wurde das Bayerische Krippengeld eingeführt. Eltern müssen diesen Antrag selbst stellen.
Nähere Information entnehmen Sie bitte aus dem Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium: